Überblick
Die Steuerberatung und steuerliche Entscheidungen begleiten Ihr Unternehmen jeden Tag und genau hier setzen wir an. Mit fundierter Beratung, vorausschauender Planung und einem klaren Blick für Ihre wirtschaftlichen Ziele unterstützen wir Sie dabei, steuerliche Chancen optimal zu nutzen und Risiken zu minimieren. Unsere Steuerberatung geht weit über die reine Pflichterfüllung hinaus: Wir denken mit, agieren proaktiv und handeln unternehmerisch. Dabei behalten wir stets die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen im Blick. Entdecken Sie, wie wir Sie in den wichtigsten steuerlichen Bereichen beraten können.
Unser Ansatz für unsere Mandanten in der Steuerberatung
Steuerberatung proaktiv gedacht
Die Steuerberatung als Branche befindet sich aktuell in einem großen Wandel: Aufgrund der demografischen Entwicklung des Berufsstands sowie der fortschreitenden technologischen Entwicklung mit KI rücken die früheren klassischen Tätigkeiten der Steuerberater wie z.B. die Buchführung und Steuererklärungen weiter in den Hintergrund. Gleichzeitig sorgt das immer komplexer werdende Steuerrecht in Deutschland dafür, dass die Steuerberatung für Unternehmen immer wichtiger wird.
Seit unserer Gründung haben wir uns das Ziel gesetzt, für unsere Mandanten ganzheitlich tätig zu sein: Neben den klassischen Leistungen bieten wir grundsätzlich immer eine proaktive Steuerberatung an und leben diese. Basierend auf den uns vorliegenden Zahlen geben wir unseren Mandanten frühzeitig Feedback und planen gemeinsam Möglichkeiten, die Steuerlast sinnvoll zu reduzieren. Dies kann durch Nutzung von bilanziellen und steuerlichen Wahlrechten, durch eine sinnvolle Unternehmensstruktur, durch gezielte Steuerplanung oder durch kluge Investitionen in die Zukunft des Unternehmens erfolgen.
Ihr Vorteil mit unserer Steuerberatung: Eine Anlaufstelle für all Ihre Themen
Aufgrund unserer Spezialisierung auf Gründer, Dienstleister und Freiberufler sowie unserer Praxiserfahrung bieten wir unseren Mandanten stets eine optimale Steuerberatung und sind für sie ein „One-Stop-Shop“ für all ihre steuerlichen und finanziellen Angelegenheiten. Wir planen die Steuerberatung stets individuell nach den Wünschen und Bedürfnissen unserer Mandanten.
Aber auch wenn wir keine klassischen Tätigkeiten für Sie übernehmen: Wir stehen Unternehmen und Freiberuflern gerne für eine fundierte und professionelle Steuerberatung zur Verfügung. Dies umfasst beispielsweise die Beratung zu Unternehmenssteuern, zu Umstrukturierungen durch Umwandlungen, bei Immobilien und Holding-Strukturen. Welche Themenbereiche unsere Steuerberatung umfasst, haben wir einmal für Sie zusammengestellt.
Unternehmenssteuern & deren Potenziale in der Steuerberatung
Was umfassen Unternehmenssteuern und welche Potenziale gibt es?
Die Besteuerung von Unternehmen ist komplex, dynamisch und stark von individuellen Faktoren abhängig. Ob Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Einzelunternehmen: Jede Rechtsform bringt eigene steuerliche Besonderheiten mit sich. Zu den zentralen unternehmensbezogenen Steuerarten zählen insbesondere die Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften, die Einkommensteuer bei Freiberuflern, Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die Gewerbesteuer sowie die Umsatzsteuer.
Im unternehmerischen Alltag ergeben sich regelmäßig steuerliche Fragestellungen: Wie wirken sich Investitionen steuerlich aus? Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen bei der Gewinnverwendung? Wie können steuerliche Belastungen optimiert werden, ohne rechtliche Risiken einzugehen? Genau hier setzen wir in der Steuerberatung an.
Wie wir Sie beraten
Wir analysieren in unserer Steuerberatung Ihre individuelle Situation und entwickeln maßgeschneiderte steuerliche Strategien. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die aktuelle Steuerbelastung, sondern auch Ihre mittel- und langfristigen Ziele. Unsere Beratung umfasst unter anderem die steuerliche Optimierung von Bilanzansätzen, die steueroptimale Nutzung von Wahlrechten und Abschreibungsmöglichkeiten sowie die Planung von Investitionen unter steuerlichen Gesichtspunkten.
Durch eine enge Zusammenarbeit stellen wir zugleich sicher, dass steuerliche Risiken frühzeitig erkannt und vermieden werden.
Wir behalten für Sie stets gesetzliche Änderungen im Blick und informieren Sie proaktiv über Handlungsbedarf. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir die steuerliche Seite optimal gestalten. Unser Ziel ist es, nicht nur Ihre Steuerlast zu minimieren, sondern auch Planungssicherheit und Transparenz zu schaffen.
Umwandlungssteuerrecht: Bedeutung und vorteilhafte Nutzung
Was bedeutet Umwandlungssteuerrecht und wie kann man es vorteilhaft nutzen?
Unternehmen sind ständig im Wandel: Wachstum, Umstrukturierungen oder strategische Neuausrichtungen erfordern häufig eine Anpassung der rechtlichen Struktur. Genau hier kommt das Umwandlungssteuerrecht ins Spiel. Es regelt die steuerlichen Folgen von Umwandlungen wie Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen oder Formwechseln.
Diese Vorgänge sind steuerlich hochsensibel, da ohne entsprechende Planung erhebliche Steuerbelastungen durch die Aufdeckung sog. stiller Reserven entstehen können. Ziel des Umwandlungssteuerrechts ist es, bestimmte Umstrukturierungen steuerneutral zu ermöglichen. Hierfür sind jedoch spezielle steuerliche Regelungen, Voraussetzungen und formale Aspekte zu beachten und einzuhalten.
Wir unterstützen Sie in der Steuerberatung umfassend bei der Planung und Umsetzung von Umwandlungen. Dabei analysieren wir zunächst Ihre bestehende Struktur und die geplanten Veränderungen. Auf dieser Basis entwickeln wir eine steuerlich optimale Vorgehensweise, die sowohl Ihre wirtschaftlichen Ziele als auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Unser Ziel: Steuern durch Zusammenarbeit vermeiden
Ein zentraler Aspekt unserer Steuerberatung ist die Sicherstellung der Steuerneutralität. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für Buchwertfortführungen erfüllt sind und begleiten Sie bei der Einhaltung aller formalen Anforderungen. Gleichzeitig behalten wir mögliche Risiken im Blick, etwa im Hinblick auf Sperrfristen oder Nachversteuerungstatbestände.
Darüber hinaus arbeiten wir eng mit Ihren rechtlichen Beratern zusammen, um eine ganzheitliche Lösung zu erarbeiten und zu gewährleisten, da steuerliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte bei Umwandlungen untrennbar miteinander verbunden sind.
Auch nach der Umsetzung stehen wir Ihnen zur Seite: Wir begleiten die steuerliche Nachbereitung, erstellen erforderliche Dokumentationen und unterstützen bei der Kommunikation mit der Finanzverwaltung.
Mit unserer Expertise im Umwandlungssteuerrecht sorgen wir dafür, dass Ihre Unternehmensstruktur nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich für die Zukunft optimal aufgestellt ist.
Besteuerung von
Immobilien
Was gibt es bei der Besteuerung von Immobilien zu beachten?
Immobilien sind ein zentraler Bestandteil vieler Vermögens- und Unternehmensstrukturen. Gleichzeitig ist ihre Besteuerung besonders vielschichtig. Es existieren für Immobilien zahlreiche steuerliche Sonderregeln, welche die Wirtschaftlichkeit von Immobilieninvestitionen beeinflussen.
Zu den wichtigsten Themen in der Steuerberatung zählen die Besteuerung von Mieteinnahmen (insbesondere bei der Umsatzsteuer), Abschreibungen, Sonderabschreibungen, Veräußerungsgewinne, die Behandlung von Renovierungs- und Herstellungskosten sowie die Bildung von steuerlichen Rücklagen (z.B. nach §6b EStG). Auch die Unterscheidung zwischen reiner Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit spielt im Zusammenhang mit der Unternehmensstruktur eine entscheidende Rolle, da hiervon erhebliche steuerliche Konsequenzen abhängen können (primär mit Blick auf die Gewerbesteuer).
Zusätzlich existieren für Immobilien besondere Steuern, wie die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer, die mit eigenen Komplexitäten und Herausforderungen aufwarten. Auch diese Steuern sind stets bei Immobilien und entsprechenden Investitionen zu berücksichtigen. Gerade im Umfeld der Grundsteuer existiert gerade ein dynamisches steuerrechtliches Umfeld mit eigenen Deklarationspflichten, welches genau zu beobachten ist.
Wie sieht eine Steuerberatung bei Immobilien aus?
Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und steuerliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen. Bereits bei der Anschaffung einer Immobilie beraten wir Sie hinsichtlich der steuerlich sinnvollsten Struktur – sei es im Privatvermögen, über eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der laufenden Betreuung: Wir prüfen Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Bilanzen, optimieren Abschreibungsstrategien und beraten bei geplanten Modernisierungen oder Umbaumaßnahmen. Dabei achten wir darauf, steuerliche Vorteile zu nutzen und gleichzeitig rechtliche Risiken zu vermeiden.
Auch bei der Veräußerung von Immobilien stehen wir Ihnen zur Seite. Wir analysieren die steuerlichen Auswirkungen und entwickeln Strategien zur Minimierung der Steuerbelastung. Dies erfolgt z.B. durch gezielte Planung des Verkaufszeitpunkts oder durch Nutzung gesetzlicher Freibeträge und Ausnahmen.
Darüber hinaus berücksichtigen wir aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht und deren Auswirkungen auf Ihre Immobilienstrategie. So stellen wir sicher, dass Ihre Investitionen langfristig rentabel bleiben.
Mit unserer Unterstützung wird die Besteuerung von Immobilien nicht zum Risiko, sondern zu einem planbaren und steuerlich optimierten Bestandteil Ihrer Vermögensstrategie.
Holding-Strukturen: Nutzen und steuerliche Vorteile
Welchen Nutzen haben Holding-Strukturen und welche Rolle spielen Steuern dabei?
Holding-Strukturen gewinnen für Unternehmen aller Größen zunehmend an Bedeutung. Sie bieten vielfältige Möglichkeiten zur Steueroptimierung, Vermögensstrukturierung und Risikominimierung.
Im Kern besteht eine Holding-Struktur aus einer Muttergesellschaft, die Beteiligungen an Tochtergesellschaften hält. Diese Struktur ermöglicht unter anderem die steuerbegünstigte Vereinnahmung von Gewinnausschüttungen (§8b KStG und §9 GewStG) sowie die gezielte Steuerung von Investitionen und Finanzierungsströmen innerhalb des dadurch entstehenden Konzerns.
Das Steuerrecht innerhalb des Konzerns ist jedoch komplex und erfordert eine sorgfältige Planung. Themen wie die ertrag- und umsatzsteuerliche Organschaft, Verrechnungspreise, Gewinnabführungsverträge oder die Behandlung internationaler Sachverhalte spielen eine zentrale Rolle für die Steuerberatung.
Zusätzlich führt eine Holding-Struktur auch zu Mehrkosten durch gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten wie z.B. den für jede einzelne Gesellschaft zu erstellenden Jahresabschluss, Steuererklärungen, Gebühren, IHK-Beiträge, etc.
Wie können wir Ihnen bei Holding-Strukturen helfen?
Wir unterstützen Sie bei der Konzeption und Umsetzung von Holding-Strukturen, die optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Dabei analysieren wir Ihre bestehende Unternehmensstruktur und identifizieren Potenziale zur steuerlichen Optimierung. Ein wesentliches Element der Analyse stellt die Kosten-Nutzen-Analyse einer Holding für den Unternehmer dar. Hierdurch stellen wir sicher, dass Sie eine sinnvolle Struktur erhalten, die nicht nur Kosten verursacht, sondern Ihnen einen nachhaltigen und dauerhaften Vorteil bringt.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Nutzung steuerlicher Vorteile, etwa durch die nahezu steuerfreie Vereinnahmung von Dividenden oder die gezielte Verlagerung von Gewinnen innerhalb des Konzerns. Gleichzeitig achten wir darauf, alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten und Risiken zu minimieren.
Mit unserer Expertise bei Holding-Strukturen schaffen wir die Grundlage für nachhaltiges Wachstum, klare Strukturen und eine effiziente steuerliche Gestaltung Ihres Unternehmensverbunds.
Wie können Sie uns kontaktieren?
Wünschen Sie sich eine proaktive Steuerberatung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und Ihnen beim Steuern sparen hilft? Nutzen Sie unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuelle Situation analysieren und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre steuerliche Situation entwickeln. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf.
Jetzt Kontakt aufnehmenUnsere Leistungen rund um die Steuerberatung – Ihr Vorteil
Eine professionelle laufende Steuerberatung ist weit mehr als die Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Sie schafft Transparenz, reduziert Risiken und eröffnet gezielte Gestaltungsmöglichkeiten. Ob Unternehmenssteuern, Umwandlungen, Immobilien oder Holding-Strukturen: Wir begleiten Sie kompetent, vorausschauend und proaktiv in allen relevanten Bereichen.
Ihr Vorteil: Sie erhalten nicht nur rechtssichere Lösungen, sondern auch eine strategische Steuerberatung, die Ihre steuerliche Belastung optimiert und Ihre unternehmerischen Ziele nachhaltig unterstützt.
FAQ
Häufige Fragen zur Steuerberatung
Eine Änderung der Rechtsform, z.B. vom Einzelunternehmen in eine GmbH, kann aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein. Gleichzeitig existieren aber auch andere Gründe für eine andere Rechtsform. Gemeinsam prüfen wir gerne mit Ihnen, welche Rechtsform für Sie passend ist.
Die Zusammenführung von zwei Gesellschaften zu einer rechtlichen Einheit. Verschmelzungen sind hierbei in alle Richtungen möglich (Muttergesellschaft auf Tochtergesellschaft, Tochtergesellschaft auf Muttergesellschaft oder zwei Schwestergesellschaften).
Die Übertragung eines Unternehmens oder von Anteilen auf eine Gesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten.
Es kommt auf die individuelle Situation des Unternehmens und die Bedürfnisse und Wünsche des Mandanten an. Eine Umstrukturierung kann z.B. bei starkem Wachstum des Unternehmens, zur Finanzierung des Unternehmens, bei der Diversifikation des Unternehmens, zur Nachfolgeplanung oder zur steuerlichen Optimierung sinnvoll sein.
Hierbei kommt es auf die Ziele an, welche mit den Immobilien verfolgt werden sollen. So ist z.B. ein Verkauf aus dem Privatvermögen nach 10 Jahren steuerfrei möglich, ein Verkauf aus dem Betriebsvermögen hingegen gar nicht. Es ist daher individuell zu prüfen, welche Strategie sinnvoll ist.
Insbesondere durch die Eröffnung von Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich steuerliche Vorteile wie z.B. Leistungen zwischen den Unternehmen, Refinanzierungsmöglichkeiten über Darlehen der Muttergesellschaft, Geschäftsführergehälter, die Gründung vermögensverwaltender GmbHs für Immobilien, etc. Zusätzlich sind Gewinnausschüttungen auf Ebene der Holding zu 95 % steuerfrei. Eine Holding macht speziell dann Sinn, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert werden sollen.
Ja, eine Holding ist, wie alle Kapitalgesellschaften, zur Aufstellung eines Jahresabschlusses und zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Auch sind Gebühren und Beiträge (z.B. von der IHK) für jede Gesellschaft zu zahlen. Daher ist es möglich, dass die zusätzlichen Kosten der Holding größer sind als das Steuersparpotenzial, sodass dies in jedem Fall zu prüfen ist. Auch kann eine Holding, wenn Gewinne nicht reinvestiert, sondern immer aus der Holding ausgeschüttet werden, zu einer insgesamt höheren Steuerbelastung führen als ohne Holding.
Ganz klar: Nein. Diese Zahl kommt aus einer verkürzten und unvollständigen Darstellung. Die Tochtergesellschaft zahlt Steuern in voller Höhe. Die Holding selbst zahlt nur auf 5 % der ausgeschütteten Dividende der Tochtergesellschaft Steuern (30 % Steuern von 5 % der Dividende = 1,5 % Steuern). Hierbei wird vergessen, dass die ganz am Ende stehende Ausschüttung an eine natürliche Person mit 25 % Kapitalertragsteuer besteuert wird. In ganzer Betrachtung der Struktur ist der Steuersatz daher weitaus höher.
Ihr Anliegen verdient Klarheit.
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Dennis Appelhoff, LL.M.
Steuerberatung

