Rechtsbehelfs­verfahren

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Rechtsbehelfs­verfahren

Überblick

Mit den Rechtsbehelfsverfahren können Fehler im Steuerbescheid korrigiert werden. Ein Steuerbescheid ist nicht immer korrekt und selbst kleine Fehler des Finanzamts können große finanzielle Auswirkungen haben. Viele Mandanten wissen jedoch nicht, dass sie sich dagegen effektiv wehren können. Das Steuerrecht bietet hierfür klare und strukturierte Rechtsbehelfs­verfahren. Wer diese kennt und richtig nutzt, kann erhebliche Vorteile erzielen. Genau dabei unterstütze ich Sie kompetent und zuverlässig.

Fehler im Steuerbescheid

Wie entdeckt man einen Fehler und warum kann ein Steuerbescheid falsch sein?

Im Rahmen der Erstellung einer Steuererklärung erfolgt grundsätzlich auch eine Berechnung der erwarteten Nachzahlung oder Erstattung. Hierdurch existiert schon vor Erhalt des Steuerbescheids ein Erwartungswert. Sobald der Steuerbescheid eintrifft, ist dieser durch Sie oder uns zu prüfen. Im Rahmen dieser Prüfung werden dann entsprechende Abweichungen zwischen dem Erwartungswert und dem tatsächlich festgesetzten Wert festgestellt. In der Regel erläutert das Finanzamt auch Abweichungen, welche vorgenommen worden sind (z.B. Versagung von Betriebsausgaben oder eine vom Steuerpflichtigen abweichende Rechtsauffassung).

Diese Abweichung muss dabei nicht zwingend richtig sein. Manchmal hat das Finanzamt ein falsches Verständnis vom Sachverhalt, manchmal eine unzutreffende Rechtsauffassung oder macht einfach manchmal auch Fehler, wie Menschen es eben tun. Daran ist auch nichts schlimm und es kann einfach passieren. Wichtig ist nur, dass Steuerpflichtige in diesen Fällen ihre Rechte kennen und auch geltend machen. Dies erfolgt mithilfe eines Rechtsbehelfsverfahrens.

Warum sind Rechtsbehelfsverfahren wichtig?

Bedeutung von Rechtsbehelfsverfahren

Eine Besonderheit im Steuerrecht ist, dass ein Steuerbescheid mit dem festgesetzten Inhalt in jedem Fall rechtskräftig ist, wenn kein Rechtsbehelfsverfahren eingeleitet wird. Das heißt: Wenn man sich nicht wehrt, wird auch ein fehlerhafter Steuerbescheid rechtskräftig und die dort festgesetzte Steuer ist maßgeblich. Eine nachträgliche Änderung des Bescheides ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Obwohl Steuerbescheide den Großteil der Rechtsbehelfsverfahren ausmachen, sind diese grundsätzlich gegen alle Steuerverwaltungsakte möglich, sofern der Steuerpflichtige dadurch belastet wird. Dazu zählen beispielsweise Ablehnungen von Anträgen, die Anordnung einer Betriebsprüfung, Feststellungen seitens des Finanzamts zu Gewerblichkeit bei Freiberuflern, etc.

Rechtsbehelfsverfahren dienen daher als zentrales Instrument zur Korrektur von fehlerhaften Steuerbescheiden oder Steuerverwaltungsakten.

Rechtsbehelfs­verfahren: Welche Rechtsbehelfe existieren und was ist zu beachten?

Der Einspruch

Das bekannteste und wichtigste Werkzeug unter den Rechtsbehelfsverfahren ist der Einspruch (§347ff. AO). Durch den Einspruch wird eine erneute Überprüfung des gesamten Steuerbescheids veranlasst und ermöglicht dem Finanzamt die Änderung des Steuerbescheids.

Wichtig ist, dass der Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids einzureichen ist (§355 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch oder zur Niederschrift beim zuständigen Finanzamt erklärt werden (§357 AO). Zur Wahrung der Einspruchsfrist ist es im ersten Schritt ausreichend, den Einspruch ohne Begründung einzulegen. Dies kann in Fällen, bei denen ein Fristablauf droht, sehr wichtig sein. Die Begründung des Einspruchs kann im Verlauf des Einspruchsverfahrens nachgereicht werden.

Aufgrund der speziellen Fristen und formellen Regeln beim Einspruch gibt es einige Fehler, die ein Steuerpflichtiger machen kann. Diese Fehler können im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Einspruch nicht wirksam eingereicht wird und damit nicht mehr berücksichtigt wird. Einige dieser Fehler sind:

  • Einlegung des Einspruchs nach Ablauf der Einspruchsfirst
  • Einlegung des Einspruchs beim falschen Finanzamt bzw. der falschen Behörde
  • Einlegung des Einspruchs gegen den falschen Steuerbescheid oder Steuerverwaltungsakt
  • Einspruch wird nicht schriftlich oder elektronisch eingereicht

Diese Fehler können mit unserer professionellen Unterstützung vermieden werden.

Die Klage

Wenn der Einspruch nicht zum richtigen Ergebnis führt, steht dem Steuerpflichtigen als weiteres Instrument die Klage vor dem Finanzgericht zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist, dass das Finanzamt den Einspruch abgelehnt hat. Durch eine Klage kann die Aufhebung, die Änderung oder der Erlass eines Steuerbescheids oder Steuerverwaltungsakts erreicht werden (§40 FGO).

Hierbei ist zu beachten, dass die Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung des Finanzamts beim zuständigen Finanzgericht einzulegen ist (§47 FGO). Bei der Klage ist zusätzlich zu beachten, dass hier andere Formvorschriften und Regelungen als beim Einspruch gelten. Auch in diesen Fällen können Steuerpflichtige Fehler begehen, die eine Klage unmöglich machen.

In unserer Praxis haben wir festgestellt, dass sich fast alle Sachverhalte bereits durch einen Einspruch lösen lassen. Daher werden wir uns im weiteren Verlauf dieser Seite auf den Einspruch fokussieren.

Rechtsbehelfs­verfahren & Einspruch einlegen: Ablauf & Beratung

Wie läuft ein Rechtsbehelfsverfahren beim Einspruch typischerweise ab? Und wie können wir unterstützen?

Der Ablauf eines Einspruchs läuft typischerweise nach einem gleichbleibenden Schema ab, welches wir einmal darstellen möchten:

1. Bei der Prüfung des Steuerbescheids wird festgestellt, dass eine Abweichung vorhanden ist. Wenn wir Ihre Steuererklärung erstellt haben, ist die Prüfung des Bescheids eine bereits eingeplante Tätigkeit von uns. Wir informieren Sie über die Abweichung und die Begründung. Hierbei prüfen wir auch die Erfolgsaussichten eines Einspruchs. Falls dem Finanzamt ein Fehler unterlaufen ist, stimmen wir gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte ab.

2. Nach erfolgter Abstimmung legen wir den Einspruch form- und fristgerecht beim Finanzamt ein. Wir erstellen dabei auch die Begründung für den Einspruch und erläutern dem Finanzamt unsere Position und welche Änderung begehrt wird. Hierbei fließen, sofern erforderlich, auch aktuelle Gerichtsurteile in die Begründung mit ein, um Ihre Rechtsposition zu begründen.

3. Nach Einlegung des Einspruchs wird dieser der zuständigen Person im Finanzamt vorgelegt, welche den ursprünglichen Steuerbescheid erlassen hat. Hierdurch wird dem Finanzamt die Möglichkeit gegeben, den Steuerbescheid ohne weitere Prüfung gemäß dem Einspruch zu ändern (sog. Abhilfe). Auf der anderen Seite kann die zuständige Person im Finanzamt sich hierzu schriftlich äußern und ggf. weitere Unterlagen zur Sachverhaltsaufklärung anfordern. Auch kann es passieren, dass die zuständige Person hier erklärt, keine Änderung des Steuerbescheids vornehmen zu wollen. In einigen Fällen wird hier sogar die Rücknahme des Einspruchs durch das Finanzamt erbeten.

4. Wenn der Bescheid zu Ihren Gunsten geändert wird, prüfen wir diesen und teilen Ihnen das Ergebnis umgehend mit. In diesem Fall wäre das Einspruchsverfahren erfolgreich beendet.

5. Falls die zuständige Person den Bescheid nicht ändert, stimmen wir uns proaktiv mit Ihnen ab. Da wir Einsprüche grundsätzlich nur einlegen, wenn diese gerechtfertigt sind, teilen wir dem Finanzamt im Normalfall mit, dass wir das Rechtsbehelfs­verfahren fortsetzen möchten.

6. Der ursprüngliche Bescheid sowie der Einspruch und der dazugehörige Schriftverkehr werden anschließend durch eine andere Abteilung des Finanzamts bearbeitet, die sogenannte Rechtsbehelfsstelle. Diese verschafft sich einen unabhängigen Blick über den Sachverhalt, den Bescheid und den Einspruch. Sie ist die letzte prüfende Stelle im Finanzamt.

7. Die Prüfung durch die Rechtsbehelfsstelle führt zu einem von drei klaren Ergebnissen: Das Finanzamt hilft dem Einspruch voll ab und ändert den Steuerbescheid, entspricht dem Einspruch nur in Teilen und passt den Bescheid teilweise an oder lehnt den Einspruch vollständig ab.

8. Je nach Ergebnis besprechen wir die weiteren Schritte mit Ihnen und prüfen, inwieweit eine Klage erfolgreich sein kann.

Für unsere Leistungen bei Rechtsbehelfsverfahren vereinbaren wir mit Ihnen grundsätzlich einen Festpreis oder eine Abrechnung auf Stundenbasis, je nach Umfang und Komplexität des Einspruchs. So vermeiden Sie Überraschungen und planen Ihre Kosten absolut vorausschauend.

Wie können Sie uns kontaktieren?

Haben Sie Zweifel an Ihrem Steuerbescheid oder glauben Sie, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat? Wir prüfen Ihre Steuerbescheide und finden gemeinsam heraus, ob ein Einspruch sinnvoll ist und wie wir Ihre Rechte bestmöglich durchsetzen können. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Unsere Leistungen rund um das Rechtsbehelfs­verfahren – Ihr Vorteil

Rechtsbehelfsverfahren bieten effektive Möglichkeiten, Steuerbescheide zu korrigieren und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Besonders der Einspruch ist ein schnelles und wirkungsvolles Mittel zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Durch die Zusammenarbeit mit uns profitieren Sie von fundierter Fachkenntnis, fristgerechtem Handeln und einer strategisch durchdachten Argumentation. So erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen deutlich und vermeiden unnötige Risiken.

FAQ

Häufige Fragen zum Rechtsbehelfsverfahren

Ein Einspruch ist das wichtigste Rechtsmittel gegen einen Steuerbescheid. Damit können Sie formell beanstanden, dass der Bescheid inhaltlich oder rechtlich fehlerhaft ist. Hierdurch kann das Finanzamt den fehlerhaften Steuerbescheid korrigieren.

Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig.

Ein Einspruch kann zunächst auch ohne Begründung eingelegt werden, um die Frist zu wahren. Die Begründung kann später nachgereicht werden, was aber in jedem Fall zeitnah erfolgen sollte.

Ja, grundsätzlich ist die fehlerhaft festgesetzte Steuer zunächst einmal zu bezahlen, auch wenn Einspruch eingelegt wurde. Sie können jedoch eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) beantragen. Mit der AdV wird die Zahlung der strittigen Steuer vorübergehend ausgesetzt, solange über den Einspruch entschieden wird.

Die Dauer kann stark variieren. Ein Einspruchsverfahren kann innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein, aber auch mehrere Monate oder länger dauern. Im Grundsatz gilt: Je komplexer der Sachverhalt, desto länger dauert das Verfahren.

Ja, im Rahmen der sogenannten Verböserung kann das Finanzamt den Bescheid auch zu Ungunsten ändern. Da der gesamte Bescheid erneut geprüft wird, kann es passieren, dass das Finanzamt weitere Fehler entdeckt und korrigiert. Dies kann sogar zu einer höheren Steuerlast führen. Sie werden vorher darauf hingewiesen und erhalten die Möglichkeit, den Einspruch zurückzuziehen.

Wenn dem Finanzamt tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist, lautet die Antwort ganz klar: Ja. Nach unserer Erfahrung kommen viele Fehler aus falschen Interpretationen und Annahmen, welche durch den Einspruch geklärt werden können und Sie zu Ihrem Recht kommen.

Auch wenn Sie noch kein Mandant bei uns sind, unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Einspruch. Hierbei stimmen wir den Sachverhalt mit Ihnen ab, analysieren Ihre Steuererklärung und den Steuerbescheid und prüfen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs.

Ihr Anliegen verdient Klarheit.

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Dennis Appelhoff, LL.M.
Steuerberatung

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