Betriebsprüfung

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Betriebsprüfung

Überblick

Eine Betriebsprüfung kann für viele Unternehmen, sowohl organisatorisch als auch finanziell, zur Herausforderung werden. Oft entstehen Unsicherheiten hinsichtlich der Abläufe, der Pflichten und möglichen Konsequenzen. Mit der richtigen Vorbereitung und fachkundiger Begleitung lässt sich das Risiko jedoch deutlich reduzieren. Auf dieser Seite erfahren Sie, was eine Betriebsprüfung bedeutet und wie wir Sie optimal unterstützen können. So behalten Sie auch in anspruchsvollen Situationen den Überblick und erzielen das möglichst optimale Ergebnis aus der Betriebsprüfung.

Was ist eine Betriebsprüfung?

Eine steuerliche Betriebsprüfung (auch Außenprüfung genannt) hat die Aufgabe, die steuerlichen Angaben eines Unternehmens ganzheitlich zu kontrollieren. Dabei überprüft das Finanzamt, ob z. B. Einnahmen, Ausgaben, Gewinne und Umsätze korrekt erfasst und die Steuern richtig berechnet wurden. Die Betriebsprüfung ist in §193 ff. AO geregelt, darüber hinaus enthält die Betriebsprüfungsordnung als Verwaltungsvorschrift weitere Hinweise und Informationen. Sie dient dem Finanzamt der Erfüllung des verfassungsrechtlich (Art. 3 GG) und gesetzlich (§85 AO) vorgeschriebenen Gleichheitsgrundsatzes bei der Besteuerung.

Ziel der Betriebsprüfung ist es, Steuerfehler, Unstimmigkeiten oder auch Steuerverkürzungen aufzudecken und sicherzustellen, dass die Steuergesetze eingehalten werden. Zusätzlich überprüft das Finanzamt nicht nur die inhaltliche, sondern auch die formale Richtigkeit der Buchführung und der Besteuerung.

Typische Gründe für eine Betriebsprüfung sind beispielsweise:

  • Schwankungen bei Umsätzen und Gewinnen
  • Ungewöhnliche Posten in Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung
  • Kontrollmitteilungen oder Betriebsprüfungen bei Lieferanten oder Kunden
  • Wiederholt verspätete Einreichung von Steuererklärungen
  • Wiederholt verspätete Zahlungen von Steuern

Gleichzeitig sind Betriebsprüfungen nicht zwingend anlassbezogen. Es ist daher auch möglich, dass eine Betriebsprüfung ohne konkreten Grund angeordnet wird und daher zufällig erfolgt. Dabei gilt im Wesentlichen der folgende Grundsatz: Je größer ein Unternehmen ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für eine Betriebsprüfung.

Risiken & Probleme

Welche Risiken und Probleme bestehen bei der Betriebsprüfung?

Typische Risiken aus einer steuerlichen Betriebsprüfung ergeben sich vor allem aus der nachträglichen Überprüfung bereits eingereichter Steuererklärungen und der zugrunde liegenden Buchführung. Für den Fall, dass die Betriebsprüfung Sachverhalte steuerlich anders beurteilt als das Unternehmen, kommt es zu einer Anpassung des Gewinns und somit möglicherweise zu Nachzahlungen. Dies kann insbesondere bei wiederkehrenden Sachverhalten zu einer finanziellen Belastung für das Unternehmen werden. Da die Feststellung nachträglich erfolgt, erhebt das Finanzamt bei Nachzahlungen zusätzlich Zinsen (§233a AO, §238 AO), wodurch sich die Belastung weiter erhöht.

Ein weiteres zentrales Risiko der Betriebsprüfung liegt in formellen Mängeln der Buchführung, etwa unvollständigen Aufzeichnungen, fehlenden Belegen oder nicht ordnungsgemäßen Kassenführungen. Dies kann im schlimmsten Fall zur Verwerfung der gesamten Buchführung führen, wodurch der Gewinn durch das Finanzamt geschätzt wird (§162 AO). Diese Schätzungen sind oftmals profiskalisch ermittelt und führen zu starken finanziellen Belastungen der Unternehmen.

In schwerwiegenden Fällen können sich aus den Prüfungsfeststellungen auch steuerstrafrechtliche Konsequenzen ergeben, speziell wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung (§370 AO) oder leichtfertige Steuerverkürzung (§378 AO) entsteht. In diesen Fällen sind Geldstrafen und sogar Freiheitstrafen möglich.

Neben den finanziellen Auswirkungen sind auch organisatorische und zeitliche Belastungen für das Unternehmen nicht zu unterschätzen, da die Prüfung interne Ressourcen bindet und häufig umfangreiche Mitwirkungspflichten erfordert. Zur Reduzierung dieser Belastungen sowie zur Minimierung steuerlicher Risiken empfiehlt es sich, einen erfahrenen Partner zur professionellen Unterstützung hinzuzuziehen. Mit unserer Erfahrung helfen wir Ihnen gerne, eine Betriebsprüfung zu bewältigen und das optimale Ergebnis zu erzielen.

Ablauf der Betriebsprüfung

Wie läuft eine Betriebsprüfung ab? Welche Vorteile bietet mir die Zusammenarbeit mit Ihnen?

Eine Betriebsprüfung läuft nach einem typischen Schema ab. Wir möchten Ihnen die einzelnen Phasen einer Betriebsprüfung erläutern und Ihnen darstellen, wie wir Ihnen in jeder Phase zur Seite stehen und Sie unterstützen können.

1. Prüfungsanordnung

Jede Betriebsprüfung beginnt mit der sogenannten Prüfungsanordnung. Diese enthält wesentliche Angaben wie z.B. das Datum des Prüfungsbeginns, den Ort der Betriebsprüfung, die zu prüfenden Steuerarten und Zeiträume (in der Regel 3 Jahre), den Namen des Prüfers sowie die Art der Datenbereitstellung (§197 AO). Zu beachten ist außerdem, dass mit der Prüfungsanordnung die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung gesperrt wird (§371 AO).

Nach eingehender Prüfung der Prüfungsanordnung hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit und Korrektheit, nehmen wir frühzeitig Kontakt mit dem Prüfer auf und stimmen die wesentlichen Eckpunkte der Betriebsprüfung mit diesem ab. Hierbei versuchen wir auch, mögliche Prüfungsschwerpunkte in Erfahrung zu bringen und eine entsprechende Vorbereitung auf die Betriebsprüfung zu koordinieren. Dies umfasst auch Unterlagen, welche bereits frühzeitig dem Prüfer zugesendet werden, um die Prüfung zu vereinfachen.

Basierend auf unseren Erfahrungen aus der Praxis analysieren wir zusätzlich Ihre Buchführung mit Blick auf mögliche Prüfungsanfragen und potenzielle Risiken. Anschließend erhalten Sie von uns ein entsprechendes Briefing zur Betriebsprüfung und wir stimmen uns frühzeitig gemeinsam zum weiteren Ablauf ab.

2. Vorbereitung und Datenbereitstellung

Diese Phase ist geprägt von vorbereitenden Tätigkeiten und der Zusammenstellung der Unterlagen und Daten für die Prüfung. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die Bereitstellung der Buchführung an den Betriebsprüfer. Hierfür werden die Daten in einem vorgegebenen, strukturierten Format aus dem Buchhaltungssystem exportiert und dem Betriebsprüfer bereitgestellt.

Wenn wir Ihre Buchführung betreuen, bereiten wir den entsprechenden Datenexport vor und stellen diesen dem Betriebsprüfer zur Verfügung. Im Falle einer Buchführung bei Ihnen unterstützen wir Sie gerne beim Export der Daten aus Ihren Systemen. Darüber hinaus bereiten wir schon einmal wesentliche Unterlagen für die Weitergabe an die Betriebsprüfung vor (z.B. wesentliche Verträge, Steuerberechnungen, ergänzende Unterlagen, etc.) und übersenden sie abstimmungsgemäß an den Betriebsprüfer.

3. Durchführung der Prüfung

Nachdem der Prüfer die Buchführungsdaten und die ersten Unterlagen erhalten hat, beginnt die eigentliche Betriebsprüfung. Im Lauf der Prüfung analysiert der Prüfer die Buchführung, fragt Belege, Verträge sowie Unterlagen an und prüft, ob diese zutreffend steuerlich gewürdigt und gebucht sind. Der Prüfer stellt hierbei auch Rückfragen zu Sachverhalten und der steuerlichen Beurteilung. Im Verlauf der Prüfung teilt der Prüfer oftmals bereits vorläufig seine Feststellungen mit, sodass hier umgehend reagiert werden kann.

In dieser Phase übernehmen wir die Korrespondenz und den Austausch von Unterlagen mit dem Prüfer. Zusätzlich beantworten wir steuerrechtliche Rückfragen und stimmen uns eng mit Ihnen und dem Prüfer zu relevanten Themen und Fragen ab. Diese Phase dauert erfahrungsgemäß am längsten und variiert je nach Größe des Unternehmens, dem Prüfungsumfang und der Komplexität der Buchführung. Die Prüfung kann innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein, aber bei großen Unternehmen auch mehrere Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen.

Im Falle von Prüfungsfeststellungen prüfen wir diese und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen und ggf. mit dem Prüfer ab.

Falls die Betriebsprüfung zu keiner Änderung führt, erfolgt eine Mitteilung des Prüfers an Sie (sog. Nullmeldung). In diesen Fällen endet die Betriebsprüfung bereits hier erfolgreich.

4. Schlussbesprechung

Die Schlussbesprechung ist gesetzlich vorgeschrieben (§201 AO), wenn die Betriebsprüfung zu einer Änderung führt. In dieser stellt der Prüfer die Ergebnisse der Betriebsprüfung und die Auswirkungen vor. Zusätzlich erhält das Unternehmen noch einmal die Möglichkeit, sich zu den einzelnen Feststellungen zu äußern.

Die Schlussbesprechung stellt eine große Chance für den Steuerpflichtigen in der Betriebsprüfung dar, da hier strittige Sachverhalte noch frühzeitig mit dem Prüfer geklärt werden können und spätere Rechtsbehelfsverfahren vermieden werden können. Wir unterstützen Sie hier bei der Vorbereitung der Schlussbesprechung und nehmen an dieser teil und stimmen mit dem Betriebsprüfer die strittigen Fälle ab.

5. Prüfungsbericht

Nach Abschluss der Schlussbesprechung fasst der Betriebsprüfer die Ergebnisse der Betriebsprüfung im Prüfungsbericht zusammen (§202 AO) und übersendet diesen an den Steuerpflichtigen und das Finanzamt. Hier werden auch die entsprechenden Anpassungen erläutert und dargestellt. Der Prüfungsbericht dient dem zuständigen Finanzamt als Grundlage für die Änderung der Steuerbescheide der geprüften Jahre. Auf Antrag wird der Prüfungsbericht vor Übersendung an das Finanzamt an den Steuerpflichtigen geschickt, damit dieser noch Stellung dazu nehmen kann.

Wir empfehlen grundsätzlich den Antrag auf vorherige Übersendung des Prüfungsberichts. Wir prüfen diesen dann auf Basis der gesamten Betriebsprüfung und klären ggf. Abweichungen mit dem Prüfer. Sofern es Einwände gibt, teilen wir diese dem Prüfer mit, um eine einvernehmliche Lösung im Vorfeld zu finden.

6. Änderung Steuerbescheide

Basierend auf den Ergebnissen der Betriebsprüfung erstellt das zuständige Finanzamt geänderte Steuerbescheide und übersendet diese. Die entsprechende Veränderung bei der Steuer wird durch das Finanzamt festgesetzt und ist anschließend zu zahlen oder wird erstattet.

Wir prüfen die Bescheide und gleichen diese mit dem Ergebnis der Betriebsprüfung ab. Im Falle von Fehlern oder Abweichungen vom Bericht übernehmen wir gerne für Sie das weitere Rechtsbehelfsverfahren. Hierzu stimmen wir uns mit Ihnen entsprechend im Vorfeld ab.

Für den Fall, dass keine Rechtsmittel einzulegen sind, endet die Betriebsprüfung mit der Bestandskraft der geänderten Bescheide.

Sollten sich aus der Betriebsprüfung Änderungsbedarfe für Folgejahre ergeben, setzen wir diese gerne für Sie in der Buchführung um und geben geänderte Steuererklärungen ab.

Spezielle Prüfungsarten

Neben der oben erläuterten ganzheitlichen Betriebsprüfung existieren noch weitere, spezielle Prüfungsarten für steuerliche Zwecke. Hierbei werden bestimmte Steuerarten in den Fokus genommen und gesondert geprüft. Diese Prüfungen erfolgen häufig kurzfristig und erfordern eine besonders strukturierte Vorbereitung. Typische spezielle Prüfungen sind:

  • Lohnsteuer-Außenprüfung (§42f EStG): Hierbei wird besonders die Abführung der Lohnsteuer im Rahmen der Lohnbuchhaltung geprüft.
  • Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Der Fokus liegt auf bestimmten und in der Prüfungsanordnung klar definierten Sachverhalten bei der Umsatzsteuer für einen klar abgegrenzten Zeitraum.
  • Umsatzsteuer-Nachschau (§27b UStG): Spontane Prüfung ohne vorherige Ankündigung, die meist während der Geschäftszeiten innerhalb der Geschäftsräume begonnen wird. Der Fokus liegt hier auf der Umsatzsteuer und kann in eine Betriebsprüfung übergehen. In diesen Fällen raten wir Ihnen zur sofortigen Kontaktaufnahme mit uns.
  • Kassen-Nachschau (§146b AO): Spontane Prüfung ohne vorherige Ankündigung, die vorwiegend während der Geschäftszeiten innerhalb der Geschäftsräume begonnen wird. Der Fokus liegt hier auf den Kassensystemen und kann in eine Betriebsprüfung übergehen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Begleitung Ihrer Betriebsprüfung. Wir übernehmen die Vorbereitung und unterstützen Sie in allen Phasen der Betriebsprüfung.

Für unsere Leistungen bei der Betriebsprüfung vereinbarten wir mit Ihnen eine Abrechnung auf Stundenbasis. Hierdurch zahlen Sie ausschließlich für die Zeit, die wir für Ihre Betriebsprüfung aufwenden.

Wie können Sie uns kontaktieren?

Steht bei Ihnen eine Betriebsprüfung an oder möchten Sie sich frühzeitig absichern? Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, ob und welche Risiken bestehen und wie die Betriebsprüfung optimal gestaltet werden kann. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf.

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Unsere Leistungen – Ihr Vorteil

Die Betriebsprüfung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Steuersystems und kann für Unternehmen verschiedene Risiken mit sich bringen. Eine strukturierte Vorbereitung und professionelle Begleitung sind entscheidend für ein erfolgreiches Ergebnis. Mit unserer Unterstützung und Erfahrung behalten Sie jederzeit die Kontrolle, können sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und steuerliche und finanzielle Risiken reduzieren.

FAQ

Häufige Fragen zu Betriebsprüfungen

Eine Betriebsprüfung ist eine umfassende Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens durch das Finanzamt, um die Richtigkeit der Steuererklärungen sicherzustellen.

Der Zeitpunkt ist nicht festgelegt. Prüfungen erfolgen in unregelmäßigen Abständen, abhängig von Unternehmensgröße, Branche und Risikoeinschätzung des Finanzamts.

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen geprüft werden. Größere Betriebe werden häufiger geprüft, während kleinere Unternehmen in größeren Zeitabständen geprüft werden.

In der Regel erfolgt eine schriftliche Prüfungsanordnung durch das Finanzamt, meist einige Wochen vor Prüfungsbeginn.

Typischerweise werden Buchhaltungsunterlagen, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Verträge sowie digitale Daten (z. B. über GoBD-Schnittstellen) angefordert.

Die Dauer variiert stark – von wenigen Tagen bei kleinen Betrieben bis hin zu mehreren Wochen oder Monaten bei größeren Unternehmen.

Werden Unstimmigkeiten entdeckt, kann es zu Steuernachzahlungen, Zinsen oder im schlimmsten Fall zu steuerstrafrechtlichen Konsequenzen kommen.

Ja, gegen geänderte Steuerbescheide kann Einspruch eingelegt werden, wenn man mit den Feststellungen nicht einverstanden ist.

Ihr Anliegen verdient Klarheit.

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Dennis Appelhoff, LL.M.
Steuerberatung

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