Überblick
Die Lohnbuchhaltung gehört zu den sensibelsten und zugleich komplexesten Bereichen eines Unternehmens. Fehler können hier nicht nur teuer werden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gleichzeitig erfordert die Lohnbuchhaltung ein hohes Maß an Fachwissen, Präzision und Aktualität. Gesetzliche Änderungen, Fristen und individuelle Besonderheiten der Mitarbeiter machen die Lohnbuchhaltung zu einer echten Herausforderung. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Anforderungen bestehen, welche Risiken existieren und wie wir Sie dabei optimal unterstützen können.
Regelungen & Pflichten
Welche gesetzlichen Regelungen und Pflichten existieren für die Lohnbuchhaltung?
Oftmals wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Lohnbuchhaltung lediglich aus der Erstellung der Entgeltabrechnung und der Überweisung der Entgelte besteht. Dabei wird übersehen, dass die Lohnbuchhaltung für Unternehmen weitaus komplexer ist und in Deutschland einer Vielzahl gesetzlicher Vorschriften unterliegt. Dazu zählen unter anderem die Gewerbeordnung, das Einkommensteuergesetz und die Sozialgesetzbücher. Auch spielen Themen wie z.B. der Mindestlohn oder Arbeitszeitgesetze eine wichtige Rolle in der Lohnbuchhaltung.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Entgeltabrechnung für die Arbeitnehmer (§108 GewO) existieren für Arbeitgeber (Unternehmen und Freiberufler) zusätzlich zahlreiche Meldepflichten und Zahlungsverpflichtungen an unterschiedlichste Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts. So sind Arbeitgeber im Rahmen der Lohnbuchhaltung unter anderem verpflichtet, die Lohnsteuer korrekt einzubehalten und beim Finanzamt anzumelden und abzuführen (§38 ff. EStG). Dies gilt auch für die Lohnsteuer aus Pauschalversteuerung nach §37b EStG oder §40 EStG. Ebenso müssen die Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitgeber ordnungsgemäß berechnet und an die jeweiligen Krankenkassen gemeldet und gezahlt werden.
Welche nicht finanziellen Meldepflichten existieren in der Lohnbuchhaltung?
Darüber hinaus sind Meldepflichten gegenüber Behörden wie der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft einzuhalten. Hierzu gehören beispielsweise:
- Monatliche An- und Abmeldung von Arbeitnehmern bei Einstellungen bzw. Kündigungen
- Erstellung und Meldung der Lohnsteuerbescheinigungen für Arbeitnehmer und das Finanzamt
- Jährliche Meldungen an die Krankenkassen
- Jährliche Meldungen an die Berufsgenossenschaft
- Bescheinigungen für die Bundesagentur für Arbeit nach §313 SGB III
Zusätzlich werden in der Lohnbuchhaltung auch die Dokumentationspflichten abgedeckt, wie beispielsweise die Führung von Lohnkonten. Die Einhaltung all dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist zwingend erforderlich, um rechtliche Risiken und finanzielle Schäden zu vermeiden.
Herausforderungen & Risiken bei der Lohnbuchhaltung
Welche Herausforderungen und Risiken existieren für Unternehmer und Freiberufler bei der Lohnbuchhaltung?
Unternehmer und Freiberufler sehen sich in der Lohnbuchhaltung häufig mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Schon kleine Fehler bei der Abrechnung können zu Nachzahlungen, Säumniszuschlägen oder sogar Freiheitsstrafen führen. Besonders kritisch sind Berechnungsfehler in der Entgeltabrechnung oder falsche Einstufungen von Mitarbeitern (z.B. bei Minijobs oder freien Mitarbeitern). Auch die korrekte lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung und Buchung von Zuschlägen, Sachbezügen oder Reisekosten birgt Risiken.
Verspätete oder gar unterlassene Meldungen an die Sozialversicherungsträger oder das Finanzamt ziehen empfindliche Strafen nach sich. Die Bandbreite der Sanktionen reicht von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen (z.B. durch Steuerhinterziehung bei der Lohnsteuer nach §370 AO oder nach §266a StGB bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen).
Besonderheit: Regelmäßige Prüfungen und Auswirkungen auf Buchführung
Zusätzlich ist zu beachten, dass die Lohnbuchhaltung hinsichtlich der Melde- und Aufzeichnungspflichten mindestens alle vier Jahre durch die Deutsche Rentenversicherung Bund geprüft wird (§28p SGB IV), sodass Fehler in jedem Fall aufgedeckt werden und es dadurch zu entsprechenden Sanktionen kommt. Darüber hinaus existiert mit der Lohnsteuer-Außenprüfung nach §42f EStG eine Sonderart der Betriebsprüfung durch das Finanzamt, welche jederzeit, ungeachtet der normalen Betriebsprüfung nach §193 AO, angeordnet und durchgeführt werden kann.
Abschließend ist zu erwähnen, dass die Beträge aus der Lohnbuchhaltung auch in die Buchführung übertragen werden. Fehler im Rahmen der Lohnbuchhaltung wirken sich also auch auf das Ergebnis des Unternehmens aus, sodass es hier zu einer fehlerhaften Gewinnermittlung kommt, woraus sich somit weitere Risiken ergeben.
Die Komplexität der Lohnbuchhaltung ist daher oftmals hoch und birgt viele mögliche Problemfelder. Ohne professionelle Unterstützung wird die Lohnbuchhaltung schnell zur Belastung und zu einem Risiko für Unternehmer. Diese Belastung können Sie durch die Zusammenarbeit mit uns vermeiden und die Risiken minimieren. Dadurch gewinnen Sie mehr Zeit für Ihr Geschäft, bekommen Rechtssicherheit und müssen sich keine Sorgen über die nächste Prüfung machen.
Ihre Vorteile bei
unserer Zusammenarbeit
Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit uns und wie unterstützen wir Sie bei der Lohnbuchhaltung?
Damit Sie sich ganz auf Ihr Unternehmen fokussieren können, unterstützen wir Sie gerne bei der Übernahme und Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltung. Unter Einsatz moderner und digitaler Tools und Schnittstellen (DATEV Lohn und Gehalt und DATEV Arbeitnehmer Online) erstellen wir monatlich die Entgeltabrechnung, stellen sie Ihnen oder Ihren Arbeitnehmern zur Verfügung und übernehmen die daraus resultierenden Meldungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger. Soweit wir auch Ihre Buchführung betreuen, übernehmen wir die entsprechenden Buchungen direkt per Schnittstelle in DATEV, sodass diese monatlich zutreffend gebucht sind.
Gleichzeitig übernehmen wir alle erforderlichen Registrierungen für Sie und geben die erforderlichen Jahresmeldungen und sonstigen erforderlichen Meldungen ab. Zusätzlich kümmern wir uns um die ordnungsgemäße Dokumentation. Auf Wunsch begleiten wir Sie gerne auch bei den regelmäßigen Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung Bund, bei Lohnsteuer-Außenprüfungen und allen weiteren Betriebsprüfungen.
Nach Abschluss der Lohnbuchhaltungen stellen wir Ihnen gerne weiterführende betriebswirtschaftliche Auswertungen und Reports zur Verfügung. Hierdurch erhalten Sie zeitnah einen Überblick über Ihre Personalwirtschaft und die damit verbundenen Zahlen.
Darüber hinaus beraten wir Sie auch gerne zur steuerlichen Würdigung von Mitarbeiter-Benefits, Betriebsveranstaltungen, Incentives, variablen Gehaltsbestandteilen und weiteren Themen im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung.
Lohnbuchhaltung: Unser Ansatz und unsere Leistungen
Strukturierter Ansatz für unsere Leistungen
Für die Übernahme und Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltung verfolgen wir einen strukturierten Ansatz und bieten Ihnen auf Basis Ihrer individuellen Anforderungen gezielt unsere Leistungen an. Für unsere Leistungen vereinbaren wir mit Ihnen grundsätzlich einen monatlichen Festpreis je Mitarbeiter, sodass Sie nicht überrascht werden und sicher planen können. Unser Ansatz gestaltet sich wie folgt:
1. Gemeinsames Kennenlernen, Ermittlung des Leistungsumfangs und Angebot
- In einem Gespräch (Telefonat oder Videocall) lernen wir uns gemeinsam kennen und tauschen uns über Ihr Geschäft, Ihre aktuelle Situation und Ihre Anforderungen aus
- Basierend auf diesem Gespräch ermitteln wir Ihren Leistungsumfang hinsichtlich der Lohnbuchhaltung und stimmen diesen aktiv mit Ihnen ab, sodass Sie ein maßgeschneidertes Paket von uns erhalten
- Abschließend erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für unsere Leistungen zum Festpreis
2. Optional: Übernahme Ihrer bisherigen Lohnbuchhaltung
- Für den Fall, dass Ihre Lohnbuchhaltung in der Vergangenheit extern durchgeführt worden ist (z.B. durch einen Steuerberater oder Bilanzbuchhalter), organisieren wir auf Ihren Wunsch hin gerne die Übernahme der Unterlagen und bisherigen Daten in unsere Systeme
- Falls Sie bislang selbst die Lohnbuchhaltung durchgeführt haben, übernehmen wir gerne die historischen Unterlagen und Daten von Ihnen und übernehmen diese in unsere Systeme
3. Optional: Erstmalige Einrichtung einer Lohnbuchhaltung
- Wenn Sie erstmalig eine Lohnbuchhaltung einrichten, unterstützen wir Sie gerne bei den erforderlichen Schritten
- Wir übernehmen Ihre Registrierung bei den erforderlichen Behörden und beantragen alle erforderlichen Unterlagen und Daten (z.B. Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit, Unternehmensnummer bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, etc.)
- Gemeinsam nehmen wir die erforderlichen Stammdaten für die Lohnbuchhaltung auf (unternehmens- und mitarbeiterbezogene Daten) und richten DATEV Lohn und Gehalt (und ggf. DATEV Arbeitnehmer Online) entsprechend ein.
- Zusätzlich unterstützen wir Sie gerne beim Aufsetzen interner Prozesse mit Blick auf die Personalwirtschaft (z.B. Erstellung von Personalbögen, Beantragung von Urlauben, Krankmeldungen, etc.)
4. Abstimmung eines Prozesses für Informations- und Datenbereitstellung sowie Einrichtung und Organisation der Lohnbuchhaltung
- Gemeinsam entwickeln wir einen Prozess zur Bereitstellung von relevanten Informationen (z.B. Einstellungen, Kündigungen, Elternzeit, etc.) durch Sie sowie für die Daten- und Unterlagenbereitstellung durch uns (z.B. Lohnsteuer-Anmeldungen und Beitragsnachweise für die Sozialversicherung).
- Basierend auf Ihren Anforderungen richten wir in unseren Systemen die Lohnbuchhaltung entsprechend ein
- Zusätzlich unterstützen wir Sie gerne beim Aufsetzen und der Optimierung interner Prozesse mit Blick auf die Personalwirtschaft (z.B. Erstellung von Personalbögen, Beantragung von Urlauben, Krankmeldungen, etc.)
5. Monatliche Erstellung der Lohnbuchhaltung
- Sie stellen uns, sofern erforderlich, die relevanten Veränderungen zu Ihren Arbeitnehmern zur Verfügung
- Basierend darauf erstellen wir monatlich Ihre Lohnbuchhaltung und Entgeltabrechnungen. Gemeinsam stimmen wir den Prozess zur Bereitstellung der Entgeltabrechnungen ab und implementieren diesen. Wir empfehlen hierfür die Nutzung von DATEV Arbeitnehmer Online.
- Wir reichen für Sie die erforderlichen Lohnsteuer-Anmeldungen und die Meldungen bei den Sozialversicherungsträgern ein
- Wenn wir Ihre Buchführung betreuen, übernehmen wir die relevanten Buchungen direkt in Ihre Buchführung
- Abschließend stellen wir Ihnen die abgestimmten Unterlagen und Auswertungen digital zur Verfügung
6. Abgabe von jährlichen Meldungen an Behörden und Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen
- Basierend auf der uns vorliegenden Lohnbuchhaltung erstellen und übermitteln wir die erforderlichen jährlichen Meldungen an Behörden und Sozialversicherungsträger
- Gleichzeitig erstellen wir die jährlichen Lohnsteuerbescheinigungen für Ihre Arbeitnehmer und stellen diese zur Verfügung. Wir empfehlen hierfür die Nutzung von DATEV Arbeitnehmer Online.
- Abschließend stellen wir Ihnen die eingereichten Meldungen digital zur Verfügung
Wie können Sie uns kontaktieren?
Wünschen Sie sich eine zuverlässige, rechtssichere, effiziente und digitale Lohnbuchhaltung? Wenn ja: Wir beraten Sie gerne individuell und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung für Ihr Unternehmen. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf.
Jetzt Kontakt aufnehmenUnsere Leistungen rund um die Lohnbuchhaltung – Ihr Vorteil
Möchten Sie Ihre Lohnbuchhaltung effizient, rechtssicher und stressfrei gestalten? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne individuell und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung für Ihr Unternehmen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz in der Lohnbuchhaltung.
FAQ
Häufige Fragen zur Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung umfasst unter anderem die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Meldungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger, Führung von Lohnkonten sowie die Pflege der Mitarbeiterdaten. Zudem sind die weiteren gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. der Mindestlohn, einzuhalten.
Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung durchzuführen.
Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Basierend auf der Anzahl an Mitarbeitern und der Art der Lohnbuchhaltung (Löhne mit Stundenabrechnungen, Gehälter, Minijobber, etc.) ermitteln wir unsere Gebühren und bieten sie Ihnen als monatlichen Festpreis je Mitarbeiter an.
Die kommt auf die Art der Fehler an. Bei kleinen Fehlern (z.B. vereinzelt falsche Berechnungen) erfolgt im Normalfall lediglich eine Korrektur durch das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger und ggf. die Festsetzung eines Säumniszuschlags. Durch die Nachzahlung ist der Fall dann erledigt. Bei größeren oder gar systemischen Fehlern können die Rechtsfolgen weitreichend sein. So können zum einen zusätzlich Geldbußen verhängt werden. Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt aus Fehlern bei der Lohnsteuer eine Ordnungswidrigkeit nach §378 AO oder sogar eine Steuerhinterziehung nach §370 AO ableiten, welche mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Im Bereich der Sozialversicherung kann es hier über §266a StGB zu Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen kommen.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund prüft Ihre Lohnbuchhaltung mindestens alle vier Jahre. Bei Auffälligkeiten in früheren Prüfungen können die Intervalle auch kürzer sein. Diese Prüfung ist gesetzlich festgelegt und erfolgt in jedem Fall. Basierend auf den Ergebnissen dieser Prüfung kann es auch zu zusätzlichen Lohnsteuer-Außenprüfungen oder der Anordnung einer vollumfänglichen Betriebsprüfung kommen.
Wenn Sie ein Geschäftsführer-Gehalt beziehen, unterliegt dieses der Lohnsteuer und Sie benötigen eine Lohnbuchhaltung.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da dies davon abhängt, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer als selbstständig oder angestellt qualifiziert wird. Wie die Einstufung seitens der Sozialversicherung ausschaut, ist in jedem Fall individuell und basierend auf den vertraglichen Vereinbarungen und der gesellschaftsrechtlichen Regelung zu prüfen. In Zweifelsfällen empfehlen wir ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie Ihre Lohnbuchhaltung auch selbst durchführen. Aus unserer Erfahrung heraus ist dies aufgrund der fachlichen Komplexität jedoch nicht zu empfehlen, da dies oftmals zu Fehlern führt und gleichzeitig zeitintensiv ist. Durch unsere Unterstützung und unsere Systemlandschaft gewinnen Sie einen ganzheitlichen Ansatz mit Integration in die Buchführung und sparen sich dadurch Zeit und Stress.
Ihr Anliegen verdient Klarheit.
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Dennis Appelhoff, LL.M.
Steuerberatung

