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Dienstleister, Erstellung Jahresabschluss

Überblick

Als eine auf Dienstleister spezialisierte Steuerberatungskanzlei begleiten wir seit vielen Jahren Unternehmen unterschiedlichster Größenordnungen: Von Solo-Selbstständigen und Einzelunternehmern bis hin zu internationalen Konzernstrukturen. Als Dienstleister verstehen wir Unternehmen, die überwiegend immaterielle Leistungen wie z.B. Beratung, IT-Services, Marketing, Handwerk, Coaching oder technische Services anbieten. Gerade im Dienstleistungssektor spielen eine strukturierte Buchhaltung, steuerliche Planung und wirtschaftliche Transparenz eine entscheidende Rolle. Dank unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die typischen Herausforderungen und bieten individuelle Lösungen, die sowohl steuerlich als auch unternehmerisch überzeugen. Lernen Sie auf dieser Seite, wie wir Sie steuerlich optimal unterstützen können.

Welche Pflichten existieren für Dienstleister bei den einzelnen Rechtsformen?

Die Buchführungspflichten sowie die steuerlichen Pflichten ergeben sich bei Dienstleistern aus der jeweiligen Rechtsform der Gesellschaft und, bei Holding- oder Konzernstrukturen, zusätzlich aus den Beteiligungsverhältnissen. Die Komplexität variiert zwischen den einzelnen Rechtsformen, gleichzeitig ermöglichen sie aber auch unterschiedliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Daher ist es für eine steueroptimale Positionierung von Dienstleistern von wesentlicher Bedeutung, die individuell passende Rechtsform zu wählen und die Strukturen zu optimieren. Im Folgenden möchten wir einen kurzen Überblick über die möglichen Rechtsformen für Dienstleister geben:

Dienstleister als Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen zählt zu den häufigsten Rechtsformen bei Dienstleistern in Deutschland. Sie gilt als die unkomplizierte Rechtsform, bietet aber auch nur eingeschränkte steuerliche Optimierungspotenziale. Die Gründung erfolgt formlos, schnell und ohne Mindestkapital, wodurch das Einzelunternehmen insbesondere für den Einstieg in die Selbstständigkeit attraktiv ist. Darüber hinaus können jederzeit problemlos Entnahmen aus und Einlagen in das Unternehmen getätigt werden. Einzelunternehmen sind grundsätzlich zur Buchführung verpflichtet (§238 HGB). Allerdings existiert eine Ausnahme: Kleine Einzelunternehmen, welche in zwei aufeinanderfolgenden Jahren weniger als 800.000 EUR Umsatzerlöse und weniger als 80.000 EUR Jahresüberschuss erzielt haben, sind handelsrechtlich nach §241a HGB von der Pflicht zur Buchführung befreit. In diesen Fällen kann stattdessen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt werden.

Steuerlich unterliegen Einzelunternehmer grundsätzlich der Einkommensteuer. Der Gewinn wird im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung des Inhabers versteuert. Zusätzlich fällt bei Dienstleistern, im Gegensatz zu Freiberuflern, Gewerbesteuer an, wobei hier ein Freibetrag von 24.500 EUR existiert (§11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG). Auch unterliegen Dienstleister grundsätzlich der Umsatzsteuer und, sofern sie Arbeitnehmer beschäftigen, auch der Lohnsteuer.

Dienstleister als Personengesellschaften

Personengesellschaften eignen sich besonders für Dienstleister, die gemeinsam mit mehreren Partnern ein Unternehmen führen möchten. Häufige Rechtsformen sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG) oder die offene Handelsgesellschaft (OHG). Personengesellschaften können in das Handelsregister eingetragen werden. Im Falle der GmbH & Co. KG muss sogar eine Eintragung erfolgen. Die Gründung erfolgt hierbei schnell, unkompliziert und ohne Mindestkapital. Es empfiehlt sich für Dienstleister allerdings, die wesentlichen Eckpunkte im Rahmen eines Vertrags festzuhalten, um spätere Probleme (z.B. beim Ausstieg eines Gesellschafters) zu vermeiden. Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften haften bei Personengesellschaften die Inhaber unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, was für Dienstleister ein Risiko darstellen kann. Personengesellschaften von Dienstleistern unterliegen stets der Buchführungspflicht, Ausnahmen sind hierfür nicht vorgesehen. Die Buchführung kann sehr komplex sein, insbesondere wenn die Gesellschafter der Gesellschaft zusätzlich privates Eigentum zur Nutzung überlassen (sog. Sonderbetriebsvermögen).

Wie bei Einzelunternehmen unterliegen die Personengesellschaften selbst der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und ggf. der Lohnsteuer. Eine wesentliche Besonderheit existiert hingegen bei der Gewinnbesteuerung über die Einkommensteuer: Die Gesellschaft selbst zahlt grundsätzlich keine Einkommensteuer. Stattdessen werden die Gewinne den Gesellschaftern anteilig zugerechnet und von diesen individuell versteuert. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Transparenzprinzip. Für die Gesellschafter kann dies zu einer hohen Belastung mit Einkommensteuer führen, da der persönliche Steuersatz angewendet wird.

Gleichzeitig bieten Personengesellschaften für Dienstleister interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, da auch Kapitalgesellschaften an ihnen beteiligt sein können und somit die Gewinne unter bestimmten Voraussetzungen nach §8b KStG nur zum Teil (5% des Gewinns) der Körperschaftsteuer (derzeit: 15%) unterliegen. Auch fällt bei der Kapitalgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen auf diesen Gewinn keine Gewerbesteuer an (§9 Nr. 2 GewStG).

Dinestleister als Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) oder die Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) eignen sich für Dienstleister, die eine klare gesellschaftsrechtliche Struktur und eine Haftungsbeschränkung wünschen. Sie können allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern gegründet werden. Die Gründung ist hierbei an klare Regeln geknüpft, erfordert klare schriftliche Vereinbarungen und muss zwingend bei einem Notar erfolgen. Zusätzlich muss bei Gründung ein Mindestkapital geleistet werden. Der größte Vorteil von Kapitalgesellschaften für Dienstleister besteht in der Haftungsbeschränkung. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft mit ihrem Vermögen haftet und das Privatvermögen des Gesellschafters im Grundsatz geschützt ist.

Kapitalgesellschaften unterliegen speziellen gesetzlichen Regelungen und sind dadurch sehr strukturiert, aber wenig flexibel. Zusätzlich sind an vielen Stellen formelle Vorschriften zu berücksichtigen. Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich zur Buchführung verpflichtet. Sie müssen Jahresabschlüsse erstellen und umfangreiche handels- sowie steuerrechtliche Vorgaben erfüllen. Hinzu kommen Offenlegungspflichten im Bundesanzeiger sowie häufig strengere Anforderungen im Bereich Dokumentation und Compliance.

Steuerlich unterliegen Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer. Gewinne werden zunächst auf Ebene der Gesellschaft versteuert. Erfolgt anschließend eine Ausschüttung an die Gesellschafter, fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer beziehungsweise Einkommensteuer auf die Ausschüttungen an. Der Vorteil hierbei ergibt sich für den Gesellschafter daraus, dass die Einkünfte aus der Ausschüttung nicht vollständig dem persönlichen Steuersatz bei der Einkommensteuer unterliegen, sondern entweder:

  • Mit der sog. Abgeltungsteuer von 25 % nach §32d EStG besteuert werden (Anteile im Privatvermögen) oder
  • Nur 60 % des Gewinns nach dem sog. Teileinkünfteverfahren gemäß §3 Nr. 40 EStG besteuert werden (Anteile im Betriebsvermögen) oder
  • Nur 5 % des Gewinns nach §8b KStG besteuert werden (mehr als 10 % der Anteile werden durch eine Kapitalgesellschaft gehalten -> Für Gewerbesteuerbefreiung müssen jedoch 15% gehalten werden).

Zusätzlich sind auch bei Kapitalgesellschaften die Umsatzsteuer und ggf. die Lohnsteuer zu berücksichtigen.

Durch die steuerlichen Besonderheiten von Kapitalgesellschaften ergeben sich für Dienstleister interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Zusätzlich bieten Kapitalgesellschaften Struktur und Klarheit, aber auch erhöhte formelle und gesetzliche Anforderungen.

Unterstützung von deutschen Konzernen und Konzerngesellschaften

Neben eigenständigen Dienstleistern betreuen wir auch Konzerne sowie einzelne Konzerngesellschaften in unterschiedlichen Branchen. Mit über 10 Jahren Praxiserfahrung in Konzernen wissen wir, dass es sich nicht immer rentiert, Gesellschaften Inhouse zu betreuen und in die entsprechenden ERP-Systeme einzubinden. Wir kennen die Besonderheiten von Konzernen, wie z.B. umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Organschaften, interne Leistungsbeziehungen, Verrechnungspreise und gesellschaftsrechtliche Änderungen. Zusätzlich berücksichtigen wir konzernspezifische Besonderheiten im Accounting wie z.B. Kostenstellen und Profit-Center, einheitliche Kontenrahmen, Anforderungen für den Konzernabschluss und internationale Leistungsbeziehungen.

Wir unterstützen daher Konzerne und einzelne Konzerngesellschaften mit unserem vollen Leistungsportfolio oder, auf Wunsch, mit einzelnen Dienstleistungen hieraus. Mit unserer Erfahrung und dem Know-How aus der Praxis können wir Konzerne vollumfänglich im Rahmen unserer Dienstleistungen unterstützen.

Unterstützung für deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne

Zusätzlich zu inländischen Konzernen unterstützen wir auch deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne. Aus unserer Praxiserfahrung heraus wissen wir, dass es gerade für ausländische Konzerne mit Servicegesellschaften in

unterschiedlichen Ländern eine große Herausforderung darstellt, die verschiedenen gesetzlichen Regelungen im Blick zu behalten. Wir kennen die besonderen Compliance-Anforderungen in Deutschland und können dies mit unserer Praxiserfahrung kombinieren. Mit unserer Unterstützung stellen auch ausländische Konzerne sicher, jederzeit und vollständig rechtssicher in Deutschland unterwegs zu sein und eine komplette steuerliche Compliance zu haben.

Aufgrund unserer Sprachkenntnisse sind wir in der Lage, unsere Leistungen auf Deutsch, Englisch und Spanisch anzubieten. Dies ermöglicht es uns, eine Betreuung in der entsprechenden Sprache vorzunehmen und somit eine reibungslose Kommunikation mit allen erforderlichen Konzernbereichen im In- und Ausland sicherzustellen.

Gemeinsam erläutern wir Dienstleistern im Ausland gerne, welche besonderen Anforderungen für die jeweilige Tochtergesellschaften existieren, und übernehmen durch unser gesamtes Leistungsportfolio die vollständige buchhalterische und steuerliche Betreuung der Gesellschaften.

Wie unterstützen wir Dienstleister und Konzerne?

Als eine auf Dienstleister spezialisierte Steuerkanzlei verstehen wir die besonderen Anforderungen genau. Wir kennen die typischen Herausforderungen des Alltags und die Besonderheiten mit Blick auf die Steuern für alle Rechtsformen. Basierend auf diesem Wissen und unseren jahrelangen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Dienstleistern verschiedenster Branchen können wir ein umfangreiches Leistungsportfolio anbieten, welches wir individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse anpassen können.

Wir unterstützen Sie nicht nur bei allen laufenden Themen, sondern beraten Sie proaktiv bei allen steuerlichen Fragestellungen rund um Ihre Tätigkeit. Dabei haben wir stets die typischen Fallstricke im Blick und helfen Ihnen, diese zu vermeiden. In der Zusammenarbeit setzen wir auf moderne und digitale Tools. Dienstleistern bieten wir daher sämtliche Leistungen aus unserem Portfolio an:

  • Buchführung / Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschluss
  • Steuererklärungen
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Betriebsprüfung
  • Steuerberatung
  • Umsatzsteuerliche Beratung

Unser Fokus liegt darauf, Ihre steuerliche Situation zu optimieren, Risiken frühzeitig zu erkennen und Ihnen den Rücken für Ihre eigentliche Arbeit freizuhalten. Durch individuelle Beratung, digitale Prozesse und klare Kommunikation schaffen wir Transparenz und Effizienz.

Wie können Sie uns kontaktieren?

Sie suchen eine Steuerberatungskanzlei, die die Anforderungen von Dienstleistern und Konzernen versteht, Sie langfristig begleitet und proaktiv unterstützt? Wir unterstützen Sie mit individueller Beratung, digitaler Zusammenarbeit, langjähriger Expertise und fundiertem Fachwissen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns gemeinsam die optimale Lösung für Ihr Unternehmen entwickeln.

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Unsere Leistungen – Ihr Vorteil

Dienstleister stehen vor vielfältigen steuerlichen, buchhalterischen und unternehmerischen Herausforderungen. Wir unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer steuerlichen Prozesse, schaffen Transparenz in Ihrer Buchhaltung und begleiten Ihr Unternehmen nachhaltig auf dem Weg zum Erfolg. Ganz gleich, ob Sie als Einzelunternehmer starten, eine Kapitalgesellschaft führen oder Teil eines internationalen Konzerns sind: Unsere Kanzlei steht Ihnen zuverlässig und kompetent zur Seite.

FAQ

Häufige Fragen für Dienstleister und Konzerne

Die optimale Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wunsch nach Haftungsbeschränkungen, Anzahl der Gesellschafter, steuerliche Belastung, Flexibilität, Wachstumspläne und steuerliche Optimierungspotentiale. Wir beraten individuell zur steuerlich und wirtschaftlich passenden Struktur.

Wir betreuen nationale und internationale Konzerngesellschaften insbesondere in den Bereichen Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse, steuerliche Compliance, Reporting, Betriebsprüfungen sowie bei konzerninternen Abstimmungen und steuerlichen Sonderfragen.

Deutsche Tochtergesellschaften müssen unter anderem laufende Steuererklärungen, Jahresabschlüsse nach deutschem Recht sowie steuerliche Dokumentationspflichten erfüllen. Zusätzlich ergeben sich häufig Anforderungen im Bereich Verrechnungspreise, Umsatzsteuer und konzerninternes Reporting.

Ja, wir unterstützen deutsche Tochtergesellschaften bei der Erstellung und Prüfung von Verrechnungspreisdokumentationen sowie bei der Abstimmung mit internationalen Steuerberatern und zentralen Funktionen im Konzern.

Selbstverständlich. Wir begleiten die Kommunikation mit den zentralen Funktionen des internationalen Konzerns, externen Partnern und ausländischen Steuerberatern. Auf Wunsch erfolgt die Kommunikation auch vollständig auf Deutsch, Englisch oder Spanisch.

Ja. Wir beraten Unternehmen mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen und internationalen Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie konzerninternen Leistungen mit ausländischen Gesellschaften. Dabei unterstützen wir insbesondere bei umsatzsteuerlichen Fragestellungen und nationalen Meldepflichten wie z.B. der Zusammenfassenden Meldung.

Ihr Anliegen verdient Klarheit.

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Dennis Appelhoff, LL.M.
Steuerberatung

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